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Kurzfassung vorweg: Es gibt in Deutschland kein einzelnes „Sondergesetz“ nur für Rotorblätter. Der Umgang richtet sich nach dem allgemeinen Abfall-, Bau- und Immissionsschutzrecht plus den Nebenbestimmungen der jeweiligen Genehmigung. „Klare Regeln“ gibt es im Sinne eines Rahmens – aber ob ein eingelagertes Blatt als Ersatzteil (Produkt) oder als Abfall gilt, hängt vom Einzelfall ab und ist gut zu dokumentieren.
Wann ist ein Rotorblatt Abfall?
Sobald sich der Besitzer des Blattes „entledigt, entledigen will oder entledigen muss“, liegt Abfall i.S.v. § 3 KrWG vor. Der Abfallbegriff ist nach ständiger Praxis weit auszulegen – im Zweifel eher Abfall. Bloßes „Auf-Halde-Legen“ ohne konkrete, zeitnahe Wiederverwendungsabsicht genügt oft schon für die Abfalleigenschaft. Gesetze im Internet
Ersatzteil-Lagerung ist möglich – aber nachweispflichtig.
Wenn der Betreiber plausibel belegen kann, dass das Blatt als funktionsfähiges Ersatzteil bereitgehalten wird (z. B. Zuordnung zu einer konkreten Anlage/Plattform, dokumentierte Eignung/Prüfberichte, Wartungskonzept, realistische Frist), bleibt es Produkt – kein Abfall. Fehlen diese Indizien oder wird jahrelang „ins Blaue“ gelagert, wird die Behörde regelmäßig Abfall annehmen. (Grundlage: weiter Abfallbegriff nach KrWG/EU-Rspr.) rp-gießen.hessen.de
Wenn Abfall: Einstufung, Lagerung, Transport.
Einstufung nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung). Es gibt bis heute keinen eigenen EAK-Code speziell für Rotorblatt-GFK/CFK; meist werden nichtgefährliche Kunststoff-Schlüssel verwendet – die Behörden weisen schon länger auf diese Lücke hin. Gesetze im Internet
Deponie? Ablagerung von Rotorblatt-Teilen ist in Deutschland regelmäßig unzulässig (organischer Anteil zu hoch); üblich sind Zerlegung und Verwertung (z. B. Mitverbrennung/Zementwerk) oder Aufbereitung. fachagentur-wind-solar.de
Zwischenlagerung genehmigungspflichtig: Für nicht gefährliche Abfälle ist ein Lager ab ≥ 100 t i.d.R. immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig (4. BImSchV, Nr. 8.12). Bei gefährlichen Abfällen schon ab ≥ 30 t. BMU
Transport/Nachweise: Beförderer brauchen je nach Fall Anzeige/Erlaubnis nach §§ 53–55 KrWG (AbfAEV-Nachweise mitzuführen). Landesportal Sachsen-Anhalt
Rückbaupflicht & Sicherheiten (Geldhinterlegung).
Für Windenergieanlagen im Außenbereich verlangt § 35 Abs. 5 BauGB eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau; die Behörde soll deren Einhaltung durch Baulast oder Sicherheitsleistung (z. B. Bankbürgschaft) absichern – häufig ausdrücklich im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid geregelt. Brandenburgische Bescheide zeigen typische Sicherheitsleistungen (z. B. 110.000 € je Anlage). BWE e.V.fachagentur-wind-solar.de
Insolvenz eines Betreiber-Tochterunternehmens.
Die Rückbau-/Entsorgungspflichten entfallen nicht. Die Behörde kann auf die Sicherheitsleistung zugreifen und Maßnahmen anordnen; Grundlage ist u. a. § 35 Abs. 5 BauGB i. V. m. Vollstreckungsrecht. Zudem stehen abfallrechtliche Eingriffsbefugnisse (z. B. § 62 KrWG – Anordnungen im Einzelfall) zur Verfügung. Ziel: Verhinderung, dass Kosten bei der öffentlichen Hand landen. BWE e.V.
Dokumentation für „Ersatzteil“: genaue Zuordnung (Anlagen-ID/Typ), Funktionsfähigkeit/Prüfprotokoll, Lager- und Wartungskonzept, realistisches Einsatzfenster. Ohne das droht Umqualifizierung zu Abfall. rp-gießen.hessen.de
Zeithorizont & Mengen: Wenn mehrere Rotorblätter über längere Zeit „auf Halde“ liegen, greift regelmäßig Abfallrecht inkl. Genehmigungspflicht ab 100 t. BMU
Arbeits- und Umweltschutz: Zerlegung nur eingehäust/staubarm; bei CFK besondere Vorsicht. (Leitfäden FA Wind/UBA). fachagentur-wind-solar.de
Entsorgungswege: Keine Deponie; bevorzugt stoffliche/energetische Verwertung (z. B. Zementwerk) – das muss im Entsorgungskonzept stehen. fachagentur-wind-solar.de
Brandenburg folgt den bundesrechtlichen Vorgaben; die Sicherheitsleistung und der Rückbau werden in der Regel in den Genehmigungen des LfU festgelegt (inkl. Betrag/Modalitäten). Es lohnt, die Bescheide der örtlichen Projekte einzusehen, ob Lager-/Entsorgungswege für Rotorblätter konkretisiert sind. lfu.brandenburg.de
Wenn Betreiber „Ersatzteil-Lager“ angeben, sollte die Gemeinde/Untere Bauaufsicht bzw. LfU sich Nachweise zur Produktnutzung, Fristen und Mengen vorlegen lassen; sonst greift Abfallrecht inkl. möglicher BImSchG-Genehmigungspflicht ab 100 t. BMU
Liegt für die Anlage eine Rückbau-Verpflichtungserklärung samt Sicherheitsleistung vor? (Betrag, Indexierung, Abrufbedingungen) BWE e.V.
Werden ausrangierte Blätter als Ersatzteile gelistet? → Bitte Zuordnung, Prüfprotokolle, geplante Verwendung und Frist nachweisen. rp-gießen.hessen.de
Gibt es ein Entsorgungskonzept mit AVV-Einstufung und benannten Entsorgungswegen (z. B. Zementwerk)? Deponierung ausgeschlossen. fachagentur-wind-solar.de
Werden Mengen gelagert, die ein abfallrechtliches Zwischenlager begründen (≥ 100 t nicht gefährlich / ≥ 30 t gefährlich)? → BImSchG-Genehmigung vorlegen. BMU
Wie wird bei Insolvenz sichergestellt, dass Rückbau/Entsorgung finanziert sind? (Abruf der Sicherheit, Vollstreckungsweg) BWE e.V.
Bottom line:
Ja, Betreiber müssen sich an klare Rahmenregeln halten. Aber: Ein pauschales „die Regeln sind eindeutig“ greift zu kurz. Eingelagerte Rotorblätter können rechtmäßig sein – oder abfallrechtlich unzulässig, je nachdem, ob echte Ersatzteilnutzung belegbar ist. Ohne Nachweise und bei längerer/umfangreicher Lagerung greift das Abfallrecht mit Genehmigungspflichten und strengen Auflagen. Gesetze im InternetBMU