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DER BÜRGER ZAHLT! (Teil 1) Wenn Windstrom nicht genutzt oder transportiert werden kann



Stand: Januar 2026

Merksatz:
Kann Windstrom nicht verkauft werden, zahlen wir Bürger über Steuern.
Kann Windstrom nicht transportiert werden, zahlen wir Bürger über die Stromrechnung.

In vielen Regionen mit starkem Windkraft- und Solar-Ausbau wird derzeit heftig diskutiert: „Stehen Windräder still, bekommen Betreiber Geld – und wir Bürger zahlen das.“ Das stimmt im Kern. Aber häufig wird dabei vermischt, welche Kosten gemeint sind und wer sie am Ende trägt.

Dieser Beitrag erklärt die Kostenverteilung bewusst einfach – ohne Fachchinesisch, aber mit klarer Trennung der beiden wichtigsten „Geld-Töpfe“.


1) Wenn Windstrom nicht genutzt werden kann, zahlt der Bürger

Bevor wir über Fachbegriffe sprechen, sollte eines klar sein:

Kann Windstrom nicht genutzt werden, zahlt am Ende immer der Bürger –
entweder über Steuern oder über die Stromrechnung.

Der Grund ist einfach:
Das Energiesystem ist so organisiert, dass Betreiber für Strom, den sie liefern könnten, finanziell abgesichert werden – unabhängig davon, warum der Strom nicht genutzt wird.

Dabei gibt es zwei unterschiedliche Kostenwege, die oft durcheinandergebracht werden.


2) Zwei Kosten-Töpfe – zwei Wege, wie Bürger zahlen

Topf A: EEG-Förderung – bezahlt aus Steuergeld

Viele Wind- und Solaranlagen erhalten eine staatliche Förderung (z. B. Marktprämien).
Seit 2023 wird diese Förderung nicht mehr über die EEG-Umlage, sondern direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert – also aus Steuermitteln.

Beispiel:

  • EEG-Finanzierungsbedarf 2024: ca. 18,5 Mrd. €

  • EEG-Finanzierungsbedarf 2025 (Prognose): ca. 17,0 Mrd. €

👉 Diese Kosten zahlen wir alle als Steuerzahler.


Topf B: Netzengpässe & Abregelung – bezahlt über die Stromrechnung

Wenn Strom zwar erzeugt werden könnte, aber wegen Netzengpässen nicht transportiert werden kann, greift ein anderer Mechanismus:

  • Anlagen werden heruntergeregelt (abgeregelt)

  • Betreiber erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich

  • Diese Kosten gelten als Netzbetriebskosten

👉 Der Netzbetreiber zahlt zunächst – und legt die Kosten anschließend über Netzentgelte auf die Stromkunden um.


3) Was bedeutet „Abregelung“ konkret?

Abregelung heißt:
Es gibt Strombedarf, und Wind oder Sonne wären vorhanden –
aber Leitungen oder Umspannwerke sind überlastet.

Um das Netz stabil zu halten, reduziert der Netzbetreiber die Einspeisung einzelner Anlagen.
Diese koordinierten Eingriffe der Netzbetreiber werden auch Redispatch genannt.

Wichtig dabei:

  • Die Anlagen stehen nicht still, weil „kein Strom gebraucht wird“

  • Sie werden gedrosselt, weil das Netz den Strom nicht sicher transportieren kann


4) Warum die Aussage „ein paar Prozent Abregelung“ leicht in die Irre führt

Oft liest man Aussagen wie:
„Nur drei Prozent des Windstroms werden abgeregelt.“

Das klingt harmlos – sagt aber wenig aus.

Denn:

  • Diese Prozentzahl bezieht sich auf mögliche Einspeisung, nicht auf Verbrauch

  • Sie bedeutet auch nicht, dass „97 % des Stroms genutzt werden“

  • Schon wenige Prozent können hohe Millionen- oder Milliardenkosten verursachen

  • Die Bundesdaten zum Netzengpassmanagement  liegen in der Größenordnung von um die 3 Mrd. Euro pro Jahr

👉 Entscheidend ist also nicht die Prozentzahl der Abregelung, sondern die Verteilung von Risiko und Kosten.
Teil 2 zeigt, warum dieses System die Betreiber schützt – und die Bürger zahlen lässt.


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