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Stellungnahme der BI im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Windpark Reckenzin



Stand 04.12.2024

Die Planung zur Errichtung von Windkraftanlagen im Gebiet nördlich von Reckenzin wirft fundamentale  Fragen nach der Sinnhaftigkeit und den Folgen dieses Vorhabens auf.

Die betroffene Region ist kein Vorranggebiet für Windkraft und wurde dennoch auf Antrag eines Investors und den Interessen einer kleinen Gruppe von Grundstückseigentümern zur Ausweisung vorgesehen. Diese Anpassung des Bebauungsplans (B-Plan) dient nicht dem Allgemeinwohl, sondern ist 
primär privatwirtschaftlich motiviert. Vielmehr offenbaren sich schwerwiegende Probleme, die mit derartigen Projekten einhergehen -von wirtschaftlichen und ökologischen Schwächen bis hin zu Belastungen für die betroffene Bevölkerung und die Region.

Dabei hat die Gemeinde Karstädt ihre Flächenziele im Sinne der Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) längst übererfüllt. Weitere Flächen in sensiblen Erholungs- und Naturräumen zu opfern, steht im klaren Widerspruch zu einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung der Region. Die vermeintlichen Vorteile des Projekts -wie die Einsparung von C0₂ -  basieren zudem auf optimierten, in der Praxis nicht erreichbaren Maximalwerten. Gleichzeitig wird der durch WEA verursachte Flächenverbrauch sowie die Zunahme von Umwelt- und Netzbelastungen systematisch ausgeblendet.

Hier entstehen Windkraftanlagen auf Kosten von Natur, Landschaft und Lebensqualität und sind ein Musterbeispiel für eine verfehlte Energiepolitik, die zunehmend aufSymbolpolitik statt auf realistische Lösungen setzt. Windkraft ist nicht grundlastfähig und kann somit keine zuverlässige Energieversorgung garantieren. Gleichzeitig wird der Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Berücksichtigungder technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit vorangetrieben, was zu erheblichen Ineffizienzen führt.

Windkraftprojekte dieser Art sind weder wirtschaftlich wettbewerbsfähig noch langfristig tragbar. Die Kosten für die Errichtung, Wartung und den Betrieb der Anlagen stehen in keinem Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Nutzen. Werden die durch WEA verursachten Umwelt- und Klimaschäden - wie etwa der Einsatz von SF6-Gas oder die Zerstörung von Lebensräumen - mit eingerechnet, so zeigt sich, dass diese Technologie nicht klimafreundlich ist. Die propagierten Einsparungen werden oft durch 
unrealistische Schönrechnungen der Windkraftindustrie dargestellt. Das Projekt würde wertvolle Flächen in einem sensiblen Erholungsraum beanspruchen, die für Natur, 
Tourismus und Landwirtschaft eine zentrale Bedeutung haben. Hinzu kommen die mit der Windkraft einhergehenden weiteren Belastungen, wie der nachträglich erforderliche Ausbau von Hochspannungsnetzen. Diese Eingriffe sind nicht nur kostspielig, sondern stellen auch eine zusätzliche Umweltbelastung dar.

Besonders bedenklich ist, dass wichtig Scnulzrrrnßnahmen wie Vogelschutzanlagen häufig nicht installiert werden. Diese Vernachlässigung zeigt, dass nicht einmal die grundlegendsten Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um die Umweltauswirkungen solcher Projekte zu minimieren. Unter den genannten Bedingungen kann kein öffentliches Interesse an diesem Projekt festgestellt werden. Es handelt sich um ein privatwirtschaftlich motiviertes Vorhaben, das vor allem den Interessen eines Investors und weniger Grundstückseigentümer dient. Demgegenüber stehen die massiven negativen Folgen für Natur, Bevölkerung und die langfristige Entwicklung der Region. Ohne diese Grundlage müssen hier schärfere Bewertungsmaßstäbe als die gesetzlichen Mindestwerte in der Abwägung angelegt werden:
Die nachfolgenden Einzelpunkte beleuchten die Problematik im Detail und zeigen, warum dieses Vorhaben weder ökologisch noch ökonomisch vertretbar ist. Es bleibt festzustellen, dass die Region durch das Projekt mehr verliert als gewinnt. Der Schutz unserer Landschaft und Lebensräume muss oberste Priorität haben, nicht die kurzfristige Gewinnerzielung Einzelner.

Verwendung von Schwefelhexafluorid (SFG-Gas) und Klimabelastungen durch Windkraftanlagen

SF6-Gas: Ein Klimakiller ohne Regulierung

SF6 wird in den Schaltanlagen von Windkraftanlagen verwendet und hat von allen bekannten Substanzen die stärkste Treibhauswirkung- 22.800-mal so stark wie Kohlendioxid (C02). Zusätzlich bleibt SF6 über 3.000 Jahre, also 32 mal länger als C02, in der Atmosphäre stabil, was eine kumulative Klimawirkung bedeutet. Bereits im Kyoto-Protokoll von 1997 wurde festgelegt, dass die Emissionen von SF6 begrenzt werden müssen. Doch bis heute gibt es keine verbindliche Regulierung für SF6 in elektrischen Schaltanlagen. Stattdessen gibt es lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie, das SF6 nur in geschlossenen Systemen einzusetzen und am Ende der Lebensdauer zu recyceln.

Untersuchungen und praktische Probleme

Berichte, wie die des ARD-Wirtschaftsmagazins Plusminus, zeigen jedoch, dass diese Selbstverpflichtung in der Praxis nicht ausreichend ist. Während des Betriebs von Windrädern entweichen zwar nur geringe Mengen SF6, doch die tatsächliche Kontrolle über die Entsorgung liegt nicht bei den Herstellern, sondern bei den Betreibern der Anlagen. Das aufwendige Recycling wird oft nicht durchgeführt, da es einfacher ist, das Gas in die Umwelt entweichen zu lassen. Dies führt dazu, dass SF6 in zunehmenden Mengen in die Atmosphäre gelangt.

Daten der NOAA widerlegen Entsorgungsargumente

Untersuchungen der NOAA (National Oceanic and Atmospheric Administration) belegen einen jährlichen Anstieg der SF6-Konzentration in der Atmosphäre von 6-7 %. Dies entspricht einem globalen jährlichen Zuwachs von etwa 650 Tonnen SF6. Die Behauptung der Betreiber, dass das Gas vollständig entsorgt werde, widerspricht diesen wissenschaftlichen Befunden.

Vergleichsrechnung zur Klimabelastung

Der jährliche SF6-Anstieg in der Atmosphäre von ca. 650 Tonnen entspricht - multipliziert mit dem Globalen Erwärmungspotenzial (GWP) von 22.800 und der geschätzten Lebensdauer von 32 Jahren - einer kumulierten Klimawirkung von 474.240.000 Tonnen C02. Dies entspricht etwa 73,6 % der gesamten jährlichen C02-Emissionen Deutschlands (644 Millionen Tonnen).

Alternativen sind vorhanden, werden aber nicht genutzt

Es existieren bereits klimafreundliche Alternativen zu SF6. Siemens Energy hat beispielsweise Vakuumtechnik für Schaltanlagen entwickelt, die vollständig ohne SF6 auskommt. Ebenso setzen verschiedene Anbieter von Hochspannungsschaltern auf klimaneutrale Technologien. Dennoch wird SF6 
aufgrund von Kostendruck und Lobbyarbeit in der Windkraftindustrie weiterhin eingesetzt.

Forderungen

Angesichts dieser Fakten ist es erforderlich:
In Windparks, so ggf. auch in Reckenzin, dürfen ausschließlich SF6-freie Schaltanlagen verwendet werden.

Sollte dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich sein, ist das Projekt grundsätzlich kritisch zu hinterfragen.

Brandschutz

Brandschutz und notwendige Infrastruktur

Brände in einem Maschinenhaus in einer Höhe von 150-160 m können von der örtlichen Feuerwehr nicht effektiv bekämpft werden. Die Maßnahmen der Einsatzkräfte beschränken sich in der Regel auf die Absperrung des Gefahrenbereichs, was bedeutet, dass ein Löschen der Brände unmöglich ist.
Die brandschutztechnischen Vorgaben in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind häufig uneinheitlich und nicht mehr zeitgemäß. Moderne Brandlöschsysteme sind seit Jahren verfügbar, werden jedoch nur in seltenen Fällen von den zuständigen Behörden gefordert.
Besonders problematisch ist die Brandlast, die durch die Integration des Transformators in das Maschinenhaus der Windenergieanlagen erhöht wird. In der Vestas V172-7.2, wie sie für den Windpark Reckenzin geplant ist, ist dies ein bekannter Aspekt.
Ich bitte um eine Bestätigung, ob diese spezifische technische Konfiguration in der Planung berücksichtigt wurde und welche Maßnahmen zur Minimierung der damit einhergehenden Risiken vorgesehen sind.

Gefährdung durch Carbonfaserbruchstücke

Ein weiteres Problem stellt die Verwendung von Carbonfaser-verstärktem Kunststoff (CFK) in den 
Rotorblättern der Anlagen dar. Bei Bränden können lungengängige Carbonfaserbruchstücke entstehen, 
die erhebliche Gefahren für die Einsatzkräfte und die Zivilbevölkerung darstellen.
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hat bereits 2014 auf die Gefährdung durch lungengängige Carbonfaserbruchstücke nach Bränden hingewiesen. Diese Fasern können nicht nur über die Atemwege aufgenommen werden, sondern auch durch die Haut eindringen. Die Schutzmaßnahmen für Einsatzkräfte bei Bränden mit CFK sollten denen bei radioaktiven Stoffen entsprechen (z. B. Einsatz von ABC-Zügen oder CBRN-Einheiten). Die Kontamination von Agrarflächen durch freigesetzte Carbonfasern stellt ein weiteres Problem dar. 
Diese Flächen müssen häufig für längere Zeit gesperrt werden, was die betroffenen Landwirte erheblich belastet. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass keine klaren Richtlinien existieren, um solche Schäden zu regulieren oder zu beseitigen.

Haftungsfragen und Risikomanagement

Die Haftungsfrage bei Schäden durch Brände oder andere Vorfälle bleibt weiterhin ungeklärt. Insbesondere Drittschäden, die durch die Anlagen verursacht werden, sind in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen oft nicht hinreichend berücksichtigt. Die Deckungssummen für solche Schäden sind weder festgelegt noch angemessen geregelt, was zu erheblichen Unsicherheiten führt.

Fehlende Datenlage

Es existiert keine behördlich angeordnete, bundesweite Erfassung und Auswertung von Störfällen und Havarien bei Windkraftanlagen. Die bestehenden Daten basieren ausschließlich auf privaten Erhebungen, was eine belastbare Risikobewertung erschwert. Die Transparenz über die verwendeten 
Materialien und die damit verbundenen Risiken wird von den Herstellern häufig verweigert. In vielen Fällen sind die Hersteller selbst unsicher, welche Materialien in den Rotorblättern verbaut wurden.

Fazit

Der vorgelegte Planentwurf weist erhebliche Mängel auf, insbesondere in den Bereichen Brandschutz, Materialrisiken und Haftung. Diese Aspekte wurden nicht ausreichend berücksichtigt oder bewertet. 

Schattenwurf

Schatten-Flicker und Auswirkungen durch Windkraftanlagen

Die Errichtung von Windkraftanlagen (WEA) im Gebiet nördlich von Reckenzin wirft nicht nur grundlegende Fragen zur Sinnhaftigkeit und ökologischen Verträglichkeit auf, sondern auch erhebliche Zweifel an der Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen für Mensch, Tier und Infrastruktur. Insbesondere der durch WEA verursachte Schattenwurf- das sogenannte Schatten-Flicker-Phänomen - wird in Planungsverfahren und Studien häufig verharmlost oder unzureichend berücksichtigt.
Die tatsächlichen Auswirkungen dieses Phänomens auf die betroffenen Bereiche werden systematisch unterschätzt, was zu gravierenden Belastungen für Anwohner, Tiere und öffentliche Sicherheit führen kann.

1. Unzureichende Erfassung von Schattenwurf

In den Gutachten und Bewertungen zum Schattenwurf werden in der Regel nur statische Berechnungen für theoretisch relevante Positionen berücksichtigt. Flächen wie Straßen, Reiterhöfe, Beobachtungsstellen von Wildtieren und viele weitere Orte, die potenziell vom Schattenwurf 
betroffen sind, werden oft ausgeklammert. Besonders kritisch ist dies bei Flächen, die zwar nicht dauerhaft bewohnt, jedoch regelmäßig 
genutzt werden, wie z. B.:Jagdreviere und Brutgebiete von Raubvögeln: Der periodische Schattenwurf kann das Jagdverhalten von Greifvögeln beeinträchtigen und ihre Fähigkeit, Beute zu schlagen, deutlich mindern. Dies hat möglicherweise negative Auswirkungen auf die Aufzucht ihrer Brut und gefährdet geschützte Tierarten.

Reiterhöfe:

Schatten-Flicker kann bei Pferden Unruhe oder Fluchtverhalten auslösen. Obwohl häufig ein "Gewöhnungseffekt" behauptet wird, bleibt das Risiko unvorhersehbarer Reaktionen bestehen. Dies stellt für Reiterhöfe ein erhebliches Haftungsrisiko dar, da viele Versicherer Schäden durch Windkraftanlagen explizit aus ihrer Deckung ausschließen. Ein Schadenfall kann für Reiterhöfe existenzbedrohend sein.

2. Gefahren für den Straßenverkehr

Besonders kritisch ist der Schattenwurf im Bereich von Straßen, insbesondere bei Ost-West-Ausrichtungen wie in der Ortsdurchfahrt Klein Warnow. Schatten-Flicker, kombiniert mit Blendwirkungen durch die tiefstehende Sonne, kann:

•  die Konzentration von Verkehrsteilnehmern beeinträchtigen,
•  plötzliche Reaktionen und Ausweichmanöver provozieren,
•  zu einem erhöhten Unfallrisiko führen.

Hier müssen die Vorschriften der DIN EN 12464-2, die auch Anforderungen an die Beleuchtung von Straßen und Außenbereichen enthält, angewendet werden. Diese Norm verlangt eine sichere und störungsfreie Beleuchtung, die weder Blendungen noch visuelle Ablenkungen verursacht. Schattenwurf 
stellt eine vergleichbare Gefahr dar und sollte nach denselben strengen Kriterien bewertet werden.

3. Auswirkungen auf Mensch und Tier

Schatten-Flicker betrifft nicht nur Flächen, sondern auch die psychologische und physiologische Gesundheit von Menschen sowie das Verhalten von Tieren:Menschen: Studien (z. B. Janssen et al., 2011) zeigen, dass der periodische Schattenwurf Stress, Schlafstörungen und psychologische Belastungen hervorrufen kann. Besonders betroffen sind Personen mit neurologischen Erkrankungen oder photosensiblen Störungen.Tiere: Neben Raubvögeln sind auch Nutztiere wie Rinder, Pferde und Schweine anfällig für Störungen durch Schatten-Flicker. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin, dass Tiere den Wechsel von Licht und Schatten als Bedrohung wahrnehmen können, was zu Stressreaktionen und Verhaltensänderungen führt.

4. Unzureichende technische Maßnahmen

Obwohl moderne Abschaltautomatiken verfügbar sind, um Schattenwurf zu minimieren, sind diese Systeme oft unzureichend konfiguriert oder werden nicht konsequent eingesetzt. Eine vollständige Überwachung und Vermeidung von Schatten-Flicker ist technisch möglich, wird jedoch aus Kostengründen häufig vernachlässigt.

5. Forderung nach angepassten Bewertungsmaßstäben

Die geltenden Grenzwerte für Schattenwurf (30 Stunden/Jahr und 30 Minuten/Tag) orientieren sich an theoretischen Annahmen, die die tatsächlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier nur unzureichend abbilden. Es ist dringend erforderlich, schärfere Kriterien anzulegen, insbesondere für:

•  Relevante Flächen wie Straßen, Reiterhöfe und Jagdreviere,
•  Sensible Nutzflächen, die regelmäßig beobachtet oder bewirtschaftet werden.

Die DIN EN 12464-1 und 12464-2, die Anforderungen an Innen- und Außenbeleuchtungen formulieren, bieten eine geeignete Grundlage, um Schattenwurf im Arbeits- und Lebensumfeld kritisch zu bewerten. 
Sie verlangen:

•  Vermeidung von Blendung und flimmernden Lichtquellen,
•  Sicherstellung eines störungsfreien Arbeitsumfeldes,
•  Schutz vor gesundheitlichen und psychologischen Belastungen.

Schlussfolgerung

Die aktuellen Planungen für die Windkraftanlagen im Gebiet nördlich von Reckenzin sind aus Sicht des Schattenwurfs für Mensch und Tier nicht verantwortbar. Sie stellen ein unverhältnismäßiges Risiko für die Lebensqualität der Anwohner, die Tierwelt und die öffentliche Sicherheit dar. Es ist erforderlich, dass die Auswirkungen des Schatten-Flickers stärker gewichtet und schärfere Maßnahmen zur Vermeidung dieses Phänomens ergriffen werden.

Wir fordern die zuständigen Behörden auf, in der Abwägung striktere Maßstäbe anzulegen und die berechtigten Interessen der betroffenen Bevölkerung und Natur zu schützen. Schattenwurf ist nicht nur eine Unannehmlichkeit- er stellt ein reales Risiko dar, das nicht länger ignoriert werden darf.

Eiswurf durch Vereisung

Eiswurf durch Vereisung von Rotorblättern

Bei Frost kann es betriebsbedingt zu einer Vereisung der Rotorblätter von Windenergieanlagen kommen. Insbesondere bei den geplanten Anlagen im Windpark Reckenzin, die mit einer Rotorspannweite von über 170m und einer Höhe von 250 Metern zu den größten ihrer Art zählen, kann Eiswurf durch 
Zentripetalkräfte eine erhebliche Gefährdung darstellen. Nach bisherigen Untersuchungen können Eisbrocken bis zu 1000 Meter weit geschleudert werden.
Die geplante Nähe der Windkraftanlagen zu lnfrastruktureinrichtungen und öffentlichen Wegen erhöht die Risiken für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer. Laut den geltenden Vorgaben in Brandenburg ist eine besondere Berücksichtigung solcher Gefahren erforderlich. Der vorliegende Planentwurf enthält jedoch keine spezifischen Untersuchungen oder Maßnahmen zur Minimierung der Eiswurfgefahr.
In den Planunterlagen wird darauf hingewiesen, dass moderne Windenergieanlagen mit Rotorblattheizungen ausgestattet werden können, um Vereisungen zu verhindern. Diese Systeme sollen theoretisch Eisbildung reduzieren. Dennoch gibt es Bedenken bezüglich ihrer Zuverlässigkeit und 
Leistungsfähigkeit bei den in Norddeutschland häufig auftretenden klimatischen Bedingungen. Zudem sind die Betriebskosten solcher Systeme hoch, und es ist unklar, ob die Anlagen während des gesamten Betriebszeitraums in vollem Umfang genutzt werden. Dies muss für die Planung geprüft und 
als integraler Bestandteil des Betriebs und der Sicherheit nachgewiesen werden. Die Gefährdung durch Eiswurf wird bislang in den Antragsunterlagen nicht ausreichend berücksichtigt. Es fehlen zudem Nachweise über die Wirksamkeit der Heizungen und Angaben zu den Abschaltzeiten der Anlagen bei potenziellen Vereisungsbedingungen. Auskunft über die spezifische Vereisungsgefahr für den Standort Reckenzin könnte die Verwendung der "Vereisungskarte in TR6 Rev. 10" bieten, deren Anwendung für solche Planungen vorgeschrieben sein sollte.

Meine Forderungen:

1. Detaillierte Untersuchungen und Modellierungen der Eiswurfgefahr unter Berücksichtigung der Standorte und Gegebenheiten im Bereich Reckenzin.
2. Technische Nachweise zur Effizienz von ggf. geplanten Rotorblattheizungen und Angaben zu den Maßnahmen bei deren Ausfall.
3. Klare Festlegung von Mindestabständen zu Wegen und Infrastruktur unter Berücksichtigung der möglichen Wurfweiten von Eisbrocken.
4. Eine vollständige Überarbeitung des Planentwurfs unter Einbeziehung dieser Aspekte.

Gefahr für das Grundwasser

Gefahr für das Grundwasser durch WEA's

im Vorentwurf zur Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Windpark Reckenzin wird die potenzielle Gefahr von Verunreinigungen des Grundwassers durch Öl- und Chemieaustritt aus Windenergieanlagen nicht ausreichend berücksichtigt.
Jede Windenergieanlage enthält große Mengen an Schmier- und Hydraulikölen, die im Falle von Leckagen oder Unfällen in das Erdreich gelangen können. Insbesondere im Hinblick auf die Nähe zu Trinkwasserschutzzonen und wasserführenden Schichten stellt dies ein erhebliches Risiko dar.
Gemäß§ 47 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Eingriffe zu vermeiden, die zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit führen können. Ferner verlangen die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS), dass bei Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen eine ausreichende Sicherung gegen Auslauten oder Leckagen gewährleistet wird. Diese Aspekte scheinen im Vorentwurf nicht berücksichtigt worden zu sein.
Darüber hinaus fehlen klare Angaben zu Notfallmaßnahmen bei Leckagen sowie zur regelmäßigen Kontrolle und Wartung der Anlagen, um solche Gefahren zu minimieren.
Die Forderung ist daher:

1. Eine detaillierte Untersuchung der Auswirkungen auf das Grundwasser im Planungsgebiet unter Berücksichtigung aller wasserrechtlichen Vorgaben
2.  Die Implementierung eines umfassenden Sicherheits- und Wartungskonzepts für die geplanten Anlagen.
3. Eine klare Ausweisung von Schutzmaßnahmen, insbesondere in der Nähe von Wasserschutzzonen.
4. Die unzureichende Berücksichtigung dieser Risiken macht den Planentwurf aus meiner Sicht fehlerhaft und unvollständig.

Wertverlust Immobilien

Wertverlust von Immobilien durch Windkraftanlagen

Eine Untersuchung des RWI, Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, hat gezeigt, dass Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienwerte haben. Im Durchschnitt sinkt der Wert eines Hauses in einem Kilometer Entfernung um 
7,1 %. In ländlichen Regionen wie Reckenzin kann der Wertverlust sogar bis zu 23 % betragen.
Diese Ergebnisse basieren auf einer Analyse von knapp drei Millionen Verkaufsangeboten, die zwischen 2007 und 2015 auf dem Onlineportal lmmoscout24 veröffentlicht wurden.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Wertverlusts sind erheblich. Für viele Bürger ist die eigene Immobilie ein zentraler Bestandteil der privaten Altersvorsorge. Eine Wertminderung gefährdet diese Form der Daseinsvorsorge massiv, insbesondere vor dem Hintergrund eines sinkenden 
Rentenniveaus. Die Möglichkeit, im Alter auf die Eigenheimwerte als finanzielles Polster zurückzugreifen, wird durch die geplanten Windkraftanlagen stark eingeschränkt.
Darüber hinaus hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in ihrer Verfügung vom 20.04.2015 - Kurzinfo Einheitsbewertung Nr. 01/2015 - festgestellt, dass Immissionen von Windkraftanlagen im Ertragswertverfahren zu berücksichtigen sind. Diese Bewertung wurde vom Bundesfinanzhof in einem Beschluss vom 22.06.2006 (II B 171/05) bestätigt, wonach Immissionen eine Reduzierung des Einheitswerts rechtfertigen können. Diese Rechtsprechung ist ein klarer Beleg dafür, dass Wertverluste von Immobilien durch Windkraftanlagen amtlich dokumentiert und anerkannt sind.
Zusätzlich zu den finanziellen Nachteilen sind die sozialen und psychologischen Auswirkungen auf die Anwohner zu berücksichtigen. Studien und Erfahrungsberichte zeigen, dass die Beeinträchtigungen durch Lärm, Schattenwurf und den dominierenden Anblick der Anlagen zu einer Verringerung der Lebensqualität führen können. Dies gilt insbesondere für Gemeinden in ländlichen Regionen, die ihren Charakter und ihre Attraktivität durch derartige Bauvorhaben verlieren.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass eine umfassende Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Anwohner zwingend notwendig ist. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf eine ungestörte Nutzung ihres Eigentums sowie eine verlässliche Altersvorsorge dürfen nicht zugunsten 
wirtschaftlicher Interessen der Windkraftbetreiber geopfert werden.
Wir bitten Sie daher, diese Einwände sorgfältig zu prüfen.

Bedrängungswirkung

Begründung: Bedrängungswirkung wegen zu geringem Abstand zu Wohnsiedlungen

Das Plangebiet sieht den Bau mehrerer Windkraftanlagen vor, die bis auf wenige hundert Meter an Wohnsiedlungen heranreichen. Insbesondere weisen die geplanten Anlagen Nabenhöhen von ca. 164 m und Flügellängen von 86 m auf, was einer Gesamthöhe von 250 m entspricht. Diese Dimensionen 
berücksichtigen nicht die gravierende Bedrängungswirkung auf die angrenzenden Wohngebiete.
Ein Windindustriegebiet mit Anlagen dieser Größe führt zu einer schwerwiegenden optischen und psychischen Belastung der Anwohner. Die Randstandorte des Plangebiets sind daher ungeeignet und zurückzuweisen. Es ist notwendig, angemessene Abstandsregelungen - wie beispielsweise die 10H-Regelung in Bayern - zu beachten, um das Rücksichtnahmegebot gemäß Baugesetzbuch einzuhalten.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass von den Drehbewegungen der Rotoren eine optisch bedrängende Wirkung ausgehen kann. In Beschluss BVerwG 4 B 72.06 vom 11.12.2006 wurde bestätigt, dass auch kleinere Anlagen, die weiter entfernt und nicht auf Erhebungen platziert wurden, eine solche Belastung darstellen können. Die aktuellen Planungen in Reckenzin verstärken diese Problematik erheblich.
Wir fordern die Gemeinde auf, die Auswirkungen dieser Planungen auf die Wohnsiedlungen und die Lebensqualität der Anwohner umfassend zu prüfen und zu berücksichtigen. Zudem ersuchen wir um eine Anpassung der Pläne im Sinne der Bewohner und um die Berücksichtigung von Alternativstandorten, die weniger beeinträchtigend wirken.

Rückbau und Entsorgung

Rückbau und Entsorgung von z.B. der Kohlefaserverbundstoffe

1. Entsorgung der Kohlefaserverbundwerkstoffe
Im Fall des Rückbaus der Windenergieanlagen entstehen große Mengen umweltschädlicher Kohlefaserverbundwerkstoffe aus den Rotorblättern. Diese Materialien, bestehend aus Carbonfasern in einer Kunststoffmatrix, können technisch nicht getrennt, sondern nur thermisch entsorgt werden.
Einwand: Die Planungsunterlagen berücksichtigen keine Entsorgungskosten für diese problematischen Materialien.
Forderung: Bitte legen Sie detailliert dar, wie und wo diese Materialien entsorgt werden sollen, und weisen Sie die dafür vorgesehenen finanziellen Rücklagen nach.
Diese Verbundwerkstoffe werden häufig als naturverträglich dargestellt, obwohl ihre Herstellung aus fossilen Rohstoffen wie Erdöl erfolgt und sie im Brandfall giftige Stoffe freisetzen.
Einwand: Wurden Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um im Brandfall eine Gefährdung der Umgebung zu minimieren? Was ist mit der Kontamination durch Mikroabrieb an den Rotorblätter- Welche Lösungen werden dazu angeboten?

2. Unvollständiger Rückbau der Fundamente
Nach meinem Kenntnisstand wird beim Rückbau nur der obere Meter der Fundamente abgetragen, während der Großteil im Boden verbleibt. Dies führt zu langfristigen Bodenversiegelungen und potenziellen Umweltproblemen.
Forderung: Bitte erläutern Sie, ob eine vollständige Entfernung der Fundamente geprüft wurde und 
warum sie nicht Bestandteil des Rückbaukonzepts ist. Welche Maßnahmen sind geplant, um die 
dauerhafte Beeinträchtigung des Bodens zu minimieren?

3. Finanzielle Rücklagen für Rückbau und Entsorgung
Gemäß§ 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB sind Betreiber von Windenergieanlagen verpflichtet, eine Sicherungsleistung für den Rückbau und die Beseitigung von Bodenversiegelungen zu hinterlegen. Die Höhe dieser Rücklage variiert je nach Bundesland, wird jedoch oft als Prozentsatz der
Errichtungs kosten angesetzt.
Einwand: Erfahrungen zeigen, dass diese Rücklagen häufig unzureichend sind, insbesondere da Preissteigerungen und die Entsorgungskosten für Problemstoffe wie Kohlefaserverbundwerkstoffe nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Forderung: Angesichts der zu erwartenden Preissteigerungen und Entsorgungskosten fordere ich den Nachweis einer realistischen und angemessenen Rücklage, die zukünftige Entwicklungen über einen Zeitraum von 20 oder mehr Jahren berücksichtigt.

4. Alternativen zur thermischen Entsorgung
Derzeit scheint die thermische Entsorgung die einzige Option für Kohlefaserverbundwerkstoffe zu sein. Dies ist umweltbelastend und teuer.
Forderung: Welche alternativen Verfahren zur Entsorgung wurden geprüft, und warum wurden diese nicht in die Planung aufgenommen?

Zusätzliche Aspekte und Forderungen

Recyclingkonzepte: Die Wiederverwertung von Materialien aus Windenergieanlagen, insbesondere der Rotorblätter, sollte aktiv gefördert und in die Planung integriert werden. Recyclingkonzepte müssen frühzeitig entwickelt und finanziell abgesichert werden.

Langfristige Landschaftsschäden: Eine ausführliche Betrachtung der ökologischen und optischen Schäden durch im Boden verbleibende Fundamente sollte erfolgen. Ein vollständiger Rückbau sollte im 
Sinne des nachhaltigen Umgangs mit Flächen geprüft werden.
Klimabilanz des Rückbaus: Eine vollständige Lebenszyklusanalyse (LCA) der Windkraftanlagen, einschließlich der Rückbauphase, ist erforderlich. Diese sollte auch die Auswirkungen der 
Entsorgungsprozesse auf die C0₂-Bilanz der Anlagen umfassen.
Nachhaltige Technologien: Technologien, die eine ressourcenschonende Herstellung und Entsorgung der Anlagenkomponenten ermöglichen, sollten in die zukünftige Planung und Umsetzung von Windparks 
einbezogen werden.

Fazit

Die genannten Punkte zeigen, dass der Planentwurf wesentliche Aspekte des Rückbaus und der Entsorgung nicht berücksichtigt. Ich bitte Sie daher um eine schriftliche Stellungnahme zu den genannten Einwänden und Nachweisen, insbesondere zu den finanziellen Rücklagen, Entsorgungsmethoden und den langfristigen ökologischen Auswirkungen des Projekts.

Belastung durch Lärm

Lärmbelastung für Mensch und Tier

im Rahmen der öffentlichen Beteiligung am vorhaben bezogenen Bebauungsplan „Windpark Reckenzin" erhebe ich Einwände gegen die geplanten Windenergieanlagen (WEA) aufgrund der zu erwartenden 
Lärmimmissionen und deren schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier. Die bisherigen Planungen zeigen, dass sowohl die gesundheitlichen Risiken für die Anwohner als auch die Auswirkungen auf die 
Tierwelt systematisch unterschätzt werden. Es ist dringend notwendig, die Standards für die Abwägung und die Schutzmaßnahmen zu überdenken, um der Realität der Lärmbelastung gerecht zu werden.

1. Mangelhafte Berücksichtigung der Lärmbelastung
Die geplanten WEA erzeugen erhebliche Lärmemissionen, insbesondere im Bereich des tieffrequenten Schalls und des Infraschalls. Diese Schallformen sind besonders kritisch, da sie:

  • Kaum hörbar, aber spürbar sind und dadurch unterschätzt werden,
  • Über weite Entfernungen hinweg wirksam bleiben,
  • Insbesondere nachts die Erholung und Regeneration des Körpers stören.

Laut der TremAc-Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (2020) fühlen sich 5 % der Anwohner stark durch WEA-Lärm beeinträchtigt. Diese Belastung ist nicht allein durch psychologische Effekte (Nocebo-Effekt) zu erklären, sondern deutet auf reale physiologische Wirkungen hin.

2. Gesundheitsrisiken für Menschen
Ein Vorsorgeabstand von lediglich 1000 Metern zur Wohnbebauung ist bei einer Anlagenhöhe von bis zu 250 Metern völlig unzureichend. Neuere Studien, darunter eine Untersuchung von Schmidt et al. (2021), belegen, dass:

  • Tieffrequente Schallemissionen solcher Anlagen über mehrere Kilometer hinweg wirksam sein können,
  • Gesundheitsrisiken wie Schlafstörungen, chronischen Stress, Kopfschmerzen und 
  • Herz-Kreislauf-Beschwerden verursachen können,
  • Insbesondere nachts die Erholung massiv beeinträchtigt wird.

Die WHO-Leitlinien für Umgebungslärm (2018) empfehlen eine Maximalbelastung von 40 dB nachts, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Windkraftanlagen in der geplanten Größenordnung erreichen jedoch in der Praxis nachts häufig Werte oberhalb dieser Grenze.

3. Auswirkungen auf die Tierwelt
Der durch WEA verursachte Lärm gefährdet nicht nur Menschen, sondern auch Wild- und Nutztiere, die in ihrer Orientierung, ihrem Verhalten und ihrer Lebensraumqualität beeinträchtigt werden.

Greifvögel wie Rotmilan und Schreiadler reagieren sensibel auf Lärm. Die Geräuschkulisse stört das Jagdverhalten und reduziert den Bruterfolg. Besonders betroffen sind bedrohte Arten, die auf 
ungestörte Lebensräume angewiesen sind.

Nutztiere wie Pferde und Rinder zeigen Stressreaktionen auf Lärm, die ihre Gesundheit und ihr Verhalten negativ beeinflussen. Für die Reiterhöfe in unmittelbarer Nähe der geplanten Anlagen (mit über 100 Pferden) bedeutet dies ein erhebliches Existenzrisiko, da Versicherungen im Schadenfall 
häufig die Haftungsübernahme verweigern.

4. Unzureichende Schutzgüterprüfung
Die Schutzgüterprüfung ist unvollständig und unterschätzt systematisch die tatsächliche Belastung:

Unrealistische Prognosen: Die Schallprognosen basieren häufig auf Modellrechnungen unter Idealbedingungen, die die tatsächlichen Betriebszustände nicht widerspiegeln. In der Praxis werden die prognostizierten Schallpegel oft überschritten.

Missachtung des Vorsorgeprinzips: Die bestehenden Berechnungsmodelle und Schutzmaßnahmen entsprechen nicht dem Vorsorgeprinzip, das laut Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) (§ 5 Abs. 1 Nr. 1) zum Schutz von Mensch und Umwelt zwingend einzuhalten ist.

Fehlende Berücksichtigung von Infraschall: Die Langzeitwirkungen von Infraschall werden bislang unzureichend erforscht, obwohl Studien (z. B. Salt & Hullar, 2010) belegen, dass Infraschall auf das Gleichgewichtssystem im Innenohr wirken und Stressreaktionen hervorrufen kann.

5. Forderung nach höheren Abwägungsstandards
Aufgrund der genannten Risiken für Mensch und Tier ist eine Überarbeitung der Planungen erforderlich. Insbesondere fordere ich:Anpassung des Vorsorgeabstands: Abstände von mindestens 2000-3000 Metern zur Wohnbebauung, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Berücksichtigung von Tieren als Schutzgüter: Schall- und Lärmauswirkungen auf Wild- und Nutztiere müssen umfassender geprüft werden.

Einhaltung internationaler Standards: Orientierung an den WHO-Leitlinien für Umgebungslärm (2018) sowie strengeren Kriterien zur Berücksichtigung von lnfraschallbelastung.

Unabhängige Überwachung: Einsatz unabhängiger Gutachter, um realistische Schallprognosen und eine strengere Kontrolle der tatsächlichen Emissionen sicherzustellen.

Schlussfolgerung
Die geplanten Windkraftanlagen stellen aufgrund der unzureichenden Berücksichtigung von Schallemissionen eine erhebliche Belastung für Mensch und Tier dar. Die aktuellen Planungen missachten sowohl gesundheitliche Vorsorgeprinzipien als auch den Schutz der Tierwelt.

Wir fordern die zuständigen Behörden auf, striktere Abwägungsstandards anzulegen und dem Vorsorgeprinzip gemäß den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes konsequent Rechnung zu tragen. Es ist unerlässlich, dass die berechtigten Interessen der betroffenen Bevölkerung und der Tierwelt im weiteren Planungsprozess priorisiert werden.

Landschaft, Lebensqualität und Tourismus

Zerstörung des Landschaftsbilds und die Gefährdung von Lebensqualität und Tourismus

im Rahmen der öffentlichen Beteiligung am Bebauungsplanverfahren für den Windpark Reckenzin möchte ich erhebliche Bedenken äußern und Einspruch gegen das geplante Vorhaben erheben. Die geplanten Windenergieanlagen (WEA) stehen in krassem Widerspruch zu den Zielen des Landschafts-, Natur- und Artenschutzes und gefährden darüber hinaus die Lebensqualität der Bewohner sowie den Tourismus in der Region.

1. Landschaftsschutz und ökologische Bedeutung
Der Standort des geplanten Windparks befindet sich in einer Schlüsselposition zwischen verschiedenen Schutzgebieten für Flora und Fauna. Laut Angaben des künftigen Betreibers war es äußerst schwierig, überhaupt drei Anlagen in diesem Bereich unterzubringen, da sich die Schutzgebiete nahezu berühren. Die Errichtung der Anlagen gefährdet jedoch erheblich:

Vogelarten wie Rotmilan, Schreiadler und viele andere seltene Brutvögel.Zugvögel, darunter Kraniche und diverse Gänsearten, die das Gebiet regelmäßig überqueren.Durch die massiven Rotorenblätter werden nicht nur Flugrouten unterbrochen, sondern auch tödliche Gefahren für diese Tiere geschaffen. Dies stellt einen nicht wiederherstellbaren Verlust an Biodiversität dar.

2. Auswirkungen auf den Tourismus und die Lebensqualität
In den letzten drei Jahrzehnten hat sich rund um den Standort ein sanfter Tourismus entwickelt. Ferienwohnungen und Reiterhöfe prägen das Bild und schaffen sowohl Erholungsräume für Besucher als auch wirtschaftliche Existenzgrundlagen für die Bevölkerung. Die Errichtung der Windkraftanlagen 
führt jedoch zu:

  • Störung der landschaftlichen Idylle: Die weit sichtbaren Türme und rotierenden Rotorblätter zerstören die einmalige Kulturlandschaft und schmälern die Attraktivität als Reiseziel.
  • Existenzbedrohung für Reiterhöfe: Pferdebesitzer sehen sich gezwungen, ihre Tiere in unmittelbarer Nähe der Anlagen zu führen. Dies gefährdet den Versicherungsschutz und macht es für Betreiber von Reiterhöfen unmöglich, ihre Geschäfte fortzuführen.
  • Sinkende Nachfrage nach Ferienunterkünften: Der Verlust an Naturerlebnissen, wie das Schauspiel seltener Vögel oder die ungestörte Ruhe der Landschaft, mindert die Attraktivität der Region erheblich.

3. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Konsequenzen
Die langfristigen ökonomischen Folgen für die Region dürfen nicht unterschätzt werden:

  • Der Rückgang des Tourismus führt zu erheblichen Einnahmeverlusten für lokale Betriebe.
  • Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt mit dem sanften Tourismus verbunden sind, werden gefährdet.
  • Einwohner könnten sich aufgrund der sinkenden Lebensqualität gezwungen sehen, die Region zu verlassen.

4. Kritik am Planungsprozess
Es stellt sich die Frage, wie ein derart sensibler Standort überhaupt als geeignet für ein solches Großprojekt angesehen werden konnte. Der Planungsprozess lässt wesentliche Aspekte unberücksichtigt:

Die nachhaltige Nutzung der Region im Sinne von Tourismus, Landwirtschaft und Naherholung wird durch kurzfristige wirtschaftliche Interessen überschattet.

Die Vereinbarkeit mit den Zielen des Naturschutzes ist nicht gegeben.

Die Entscheidung, diese Anlagen zwischen den Schutzgebieten zu platzieren, erscheint willkürlich und unverantwortlich.

5. Forderung nach Alternativen
Ich fordere die Gemeindevertretung sowie die zuständigen Behörden auf, den vorliegenden Bebauungsplan zu überdenken. Es sollten Alternativen geprüft werden, die den Ausbau der erneuerbaren Energien in Einklang mit dem Schutz von Natur und Landschaft bringen.

Infraschall

Belastung durch Infraschall

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Windpark Reckenzin erheben wir Einwände gegen die geplante Errichtung der drei Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils 250 Metern. Der Einwand richtet sich insbesondere gegen die betriebsbedingte Emission von Infraschall, 
der nachweislich gesundheitliche und ökologische Risiken birgt und dessen Auswirkungen in den Planungsunterlagen unzureichend berücksichtigt wurden.

Wissenschaftliche Grundlagen zu Infraschall
Windkraftanlagen emittieren Infraschall, der sich über Luft und Boden nahezu ungehindert ausbreitet. Diese Schallwellen liegen im Frequenzbereich unterhalb von 8 Hz und somit unterhalb der direkten akustischen Wahrnehmungsschwelle unseres Gehörs. Jedoch belegt eine Arbeit von Kugler et 
al. (2014), dass das menschliche Innenohr dennoch auf lnfraschallwellen reagiert. Die Studie zeigte, dass niederfrequente Schallwellen mit einem Schalldruck von 80 dB (A) innerhalb einer Expositionszeit von nur 90 Sekunden otoakustische Signale im Innenohr hervorrufen, die bis zu zwei Minuten nachwirken können.

Der Wirkmechanismus basiert auf der mikromechanischen Kopplung der lnfraschallwellen an die äußeren Haarzellen des Innenohrs, welche Schallwellen detektieren und aktiv verstärken. Diese Erkenntnisse zeigen, dass das menschliche Hörorgan Infraschall aktiv aufnehmen kann, obwohl diese Schallwellen 
nicht direkt wahrgenommen werden.

Gesundheitliche Auswirkungen

Der Arbeitskreis „Ärzte für Immissionsschutz" warnt in einem Grundlagenpapier vor den gesundheitlichen Folgen von Infraschall. Hier wird deutlich, dass niederfrequenter Schall das autonome Nervensystem und das hormonelle System aktiviert. Dies führt zu:

Stressreaktionen: Chronische Exposition kann langfristig Herz-Kreislauf-Erkrankungen fördern.

Störungen im Schlaf: Auch unbewusste Schallwahrnehmung im Schlaf beeinflusst die Regeneration des Körpers negativ.

Psychosozialer Stress: Der dauerhafte Einfluss von Schallwellen reduziert die Lebensqualität erheblich.

langfristige Gesundheitsfolgen können u. a. Bluthochdruck, Herzinfarkt sowie metabolische Störungen umfassen. Besonders vulnerabel sind ältere Menschen, Kinder und Personen mit Vorerkrankungen.

Ökologische Risiken
Die Auswirkungen von Infraschall auf Wild- und Nutztiere sind ebenfalls besorgniserregend. Dokumentiert sind:

Verhaltensänderungen: Tiere reagieren mit Stress und Fluchtverhalten auf die Schallemissionen.

Reproduktive Probleme: Fehl- und Totgeburten sowie verminderte Fortpflanzungsraten wurden in der Nähe von Windparks beobachtet.

Diese Effekte sind für die Biodiversität in der Umgebung des Windparks Reckenzin von großer Bedeutung, da die Region eine Heimat für zahlreiche Wildtierarten darstellt.

Forderungen und Maßnahmen
Mindestabstand erhöhen: Die geplanten Anlagen sollten mindestens 2000 m Abstand zu Wohngebieten einhalten, um Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung: Eine erneute Prüfung der ökologischen Auswirkungen auf Flora und Fauna ist erforderlich.

Berücksichtigung neuer Studien: Studien, die nachweisen, dass Infraschall auch bei niedrigen Schalldruckpegeln Gesundheitsrisiken birgt, müssen in die Planungsgrundlage einfließen.

Transparenz: Die Gemeinde sollte die Bevölkerung umfassend über die Risiken und die geplanten Maßnahmen informieren.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse
Laut einer 2022 veröffentlichten Studie der Universität Lund, Schweden, wirkt sich Infraschall auch auf den Gleichgewichtssinn aus. Dies kann langfristig zu Schwindel, Orientierungslosigkeit und erhöhtem Sturzrisiko führen. Eine weitere Untersuchung aus Dänemark (2023) zeigte, dass Bewohner in einem Radius von bis zu 10 km über gesundheitliche Beschwerden klagten.

Schlussbemerkung
Aufgrund der aufgeführten wissenschaftlichen und praktischen Bedenken bitten wir die Gemeinde Karstädt, den vorhaben bezogenen Bebauungsplan Windpark Reckenzin kritisch zu überdenken und die Planungen entsprechend zu überarbeiten.

Artenschutz

Artenschutz - z.B. Rotmilan / Schwarzmilan

1. Gefährdungspotenzial für Rotmilan und Schwarzmilan:
Der Rotmilan ist eine endemische Art Mitteleuropas, und mehr als die Hälfte des weltweiten Bestands lebt in Deutschland. Diese einzigartige Verantwortung verlangt höchste Sorgfalt beim Schutz dieser Art.

Brandenburg, und insbesondere die Region Prignitz, zählt zu den Kerngebieten des Rotmilans. 
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Dichte von WEA in Brandenburg signifikant negativ mit den Bestandstrends des Rotmilans korreliert.

Tatsächlich wurden in Brandenburg seit 2002 zahlreiche Kollisionsopfer dokumentiert, was die Region zu einem Hotspot für den Konflikt zwischen Windkraftnutzung und Vogelschutz macht. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer durch fehlende systematische Erhebungen erheblich höher liegt.

Rot- und Schwarzmilane sind besonders anfällig für Kollisionen mit Rotorblättern, da sie häufig in Höhen fliegen, die mit dem Rotorbereich übereinstimmen. Besonders kritisch ist die regelmäßige Beobachtung von Rotmilanen auf den angrenzenden Feldern des geplanten Windparks Reckenzin, was auf eine unmittelbare Gefährdung dieser Tiere hindeutet.

2. Unzureichende Datengrundlage im Vorentwurt:
Nach derzeitiger Informationstage liegen keine systematischen und flächendeckenden Erhebungen zu Brut-, Schlaf- und Flugbewegungen der Rot- und Schwarzmilane im Planungsgebiet vor. Diese lückenhafte Datenerhebung führt zwangsläufig zu einer Unterschätzung des Gefährdungspotenzials für diese Arten. Eine sorgfältige und unabhängige Erfassung von Horststandorten durch Fachgutachter ist unabdingbar, um eine sachgerechte Planung zu ermöglichen.
Besonders hervorzuheben ist, dass die genaue Lokalisierung der Horste geschützt bleiben muss, um Störungen durch menschliche Aktivitäten zu verhindern.

3. Forderung nach Maßnahmen zum Artenschutz:
Um den Schutz der Rot- und Schwarzmilane zu gewährleisten, fordere ich die Berücksichtigung folgender Punkte:

Verpflichtung zur Installation automatischer Abschaltanlagen:
Die Installation von Abschalttechnologien ist zwingend notwendig, um den Betrieb der Anlagen während kritischer Zeiten (z. B. Flugbewegungen der Milane) automatisch zu unterbrechen. Solche Systeme haben sich in der Praxis bewährt und sind in anderen Regionen mit Rotmilanvorkommen bereits erfolgreich im Einsatz.

Erweiterung der Mindestabstände:
Der Mindestabstand zu bekannten oder vermuteten Brutplätzen der Milane sollte mindestens 1.500 Meter betragen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Vorlage eines umfassenden Artenschutzgutachtens:
Dieses Gutachten sollte nicht nur Horst Standorte, sondern auch Flugkorridore und Beutesuchgebiete umfassen.

4. Schlussfolgerung:
Die unzureichende Berücksichtigung des Artenschutzes in der aktuellen Planung des Windparks Reckenzin gefährdet streng geschützte Arten wie den Rot- und Schwarzmilan erheblich. Brandenburg ist bereits heute eine Region mit auffallend hohen Kollisionsraten dieser Arten. Ohne substantielle Schutzmaßnahmen besteht die Gefahr, dass sich die Bestandsrückgänge weiter beschleunigen.

Daher beantragen wir, den vorliegenden Planungsentwurf abzulehnen oder diesen mit verbindlichen Schutzmaßnahmen zu versehen, die das finanzielle Risiko für den Betreiber erhöhen und gleichzeitig den Schutz der betroffenen Arten sicherstellen.

Schallschutz,

Schallschutz, Gutachten und Kontrollen

Es besteht häufig die Gefahr, dass bei Abständen von bis zu 1.000 m die Nachtimmissionsrichtwerte nicht zuverlässig eingehalten werden, insbesondere wenn schalltechnische Besonderheiten wie Resonanzeffekte oder ungünstige Wetterbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Hinzu kommen potenzielle Belästigungen und Beeinträchtigungen durch die bedrängende Wirkung der Anlagen, Schattenwurf und Geräuschentwicklung. Die geplanten Anlagen mit einer Höhe von 250 Metern stellen massive Industriemaschinen dar, deren Schallemissionen sowohl in Frequenz als auch Intensität gesundheitsschädliche Auswirkungen auf die angrenzende Bevölkerung, sowie Flora und Fauna haben können.

Ein besonderes Problem liegt in der Berechnung der Schallemissionen: Diese basiert ausschließlich auf Herstellerangaben und deren Laborwerten. Eine Kontrolle dieser Angaben vor Ort ist nicht vorgesehen. Die Berechnungen der Schallimmissionen berücksichtigen zwar auch keine dynamischen Umweltfaktoren, wie beispielsweise die dämpfende Wirkung der Vegetation, da diese jahreszeitabhängig variiert. Gleichzeitig fehlen aber wichtige realistische Annahmen zu den tatsächlichen Umgebungsbedingungen, stattdessen wird von idealisierten, theoretischen Szenarien ausgegangen. Es ist erforderlich, dass insbesondere das Worst-Case-Szenario erfasst wird. Es besteht die Gefahr, dass durch konstruktive Gegebenheiten Resonanzphänomene in einzelnen Frequenzbereichen auftreten können, die eine erhöhte Tonhaltigkeit des Schalls verursachen. Dies führt zu lnterferenzerscheinungen, deren Schalldruck und örtliches Auftreten nicht mehr vorhersehbar sind.

Die vorgelegten Gutachten zur Schallimmission erscheinen damit ebenso fragwürdig wie die Herstellerangaben, die auf freiwilligen Selbstdeklarationen basieren. Um es anhand der Herstellerangaben zum Kraftstoffverbrauch eines Kfz zu erklären, was das Fahrzeug tatsächlich verbraucht, hängt wesentlich von der Fahrweise, den Umgebungsbedingungen, Alter, Pflege und Wartung ab. Da selbst das Schallgutachten mit seinen Laborwerten und einer fragwürdigen Gebietseinstufung (Es handelt sich hier eher um ein Erholungsgebiet, als um ein Mischgebiet), sich an einigen Punkten schon exakt am Rande des zulässigen bewegt, ist hier eine umfangreiche Kontrolle vor Ort mit regelmäßigen Wiederholungen unerlässlich, um Schaden abzuwenden. Da Betreiber mit inzwischen immer höheren Kosten durch Ausgleichszahlungen Abgaben und Zahlungen für Pachtverträge in häufig obszöner Höhe belastet sind, besteht die Gefahr das dort gespart wird, wo nicht kontrolliert wird. Dies führt dann z.B. zu einer zunehmenden Geräuschentwicklung. Ein ähnliches Problem welches wahrscheinlich auch zu dem zunehmenden Anstieg von SF6 in der Atmosphäre führt. Wenn es nur eine Selbstverpflichtung und keine oder nur schwache Kontrollen gibt, dann wird an diesem Stellen gespart.

Angesichts dieser Unsicherheiten sind regelmäßige Vor-Ort-Messungen und wiederkehrende Kontrollen unerlässlich, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Immissionswerte eingehalten werden. Zusätzlich scheint die Gebietsklassifikation fehlerhaft: Die betroffene Region um Reckenzin erfüllt eher die Kriterien eines Erholungsgebietes als die eines Mischgebietes. Dennoch werden bereits in den vorliegenden Berechnungen die zulässigen Grenzwerte nahezu erreicht. Dies lässt auf weitere Belastungen schließen, die nicht in vollem Umfang berücksichtigt wurden.Zusammenfassend fordern wir eine grundlegende Überarbeitung der Schallgutachten mit einer unabhängigen Vor-Ort-Kontrolle und einer realistischen Worst-Case-Szenarien-Betrachtung. Weiterhin sollte die Klassifikation des betroffenen Gebietes überprüft werden, um die tatsächlichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu berücksichtigen.

Schlusswort

Am Ende dieser Stellungnahme bleibt festzustellen: Die geplante Errichtung von Windkraftanlagen im Gebiet Reckenzin ist weder ökologisch noch ökonomisch noch sozial gerechtfertigt. Das Verfahren, das zur jetzigen Auslegung des Bebauungsplans führte, weist erhebliche Mängel auf, insbesondere durch die fehlende Beteiligung der Nachbarortschaften Groß- und Klein Warnow. Dies zeigt eine bedenkliche Missachtung der Interessen der betroffenen Bevölkerung.

Die Argumente sprechen eindeutig gegen die Verwirklichung dieses Vorhabens. Der Schutz unserer Landschaft, der regionalen Wirtschaft und der Lebensqualität der Menschen muss Vorrang haben vor den Interessen eines einzelnen Investors. Wir fordern daher, die Pläne zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zu ergreifen, die der nachhaltigen Entwicklung der Region dienen.