Das Projekt „Windpark Reckenzin“ befindet sich derzeit im Planaufstellungsverfahren.
Letzter veröffentlichter Stand auf der Website der Gemeinde Karstädt: 12.11.2024
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat stattgefunden. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endete voraussichtlich im Dezember 2024.
Eine Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt bislang öffentlich nicht vor.
Eine erneute öffentliche Auslegung (offizieller Entwurf des Bebauungsplans mit Umweltbericht) steht noch aus.
Nach der frühzeitigen Beteiligung folgen diese regulären Schritte (gemäß BauGB und BImSchG):
| Schritt | Beschreibung | Beteiligung möglich? | Zeitpunkt |
|---|---|---|---|
| 1. Auswertung der frühzeitigen Beteiligung | Verwaltung/Planungsbüro wertet Stellungnahmen aus und passt ggf. Planentwurf an. | Nein | aktuell im Gange |
| 2. Billigung des Entwurfs durch die Gemeindevertretung | Gemeinde beschließt, den überarbeiteten B-Plan zu veröffentlichen | Nein | Termin unbekannt |
| 3. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB | Bürger können Einwendungen zum überarbeiteten Entwurf vorbringen. Frist: min. 30 Tage | Ja – sehr wichtig! | Noch offen – Termin beachten! |
| 4. Abwägung der Einwendungen | Verwaltung/Gemeinde wägt eingegangene Stellungnahmen ab | Nein | nach Auslegung |
| 5. Satzungsbeschluss | Gemeinde beschließt final den Bebauungsplan | Nein | folgt nach Abwägung |
| 6. Genehmigungsverfahren (BImSchG) | Betreiber beantragt Baugenehmigung nach BImSchG, ggf. mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) | Ja, wenn förmliches Verfahren | später – noch offen |
Aktuell ist kein aktiver Verfahrensschritt mit Frist offen – aber:
Die nächste wichtige Beteiligungsphase ist die öffentliche Auslegung des B-Plans (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Vorbereitung ist jetzt wichtig: Argumente sammeln, Fachgutachten prüfen, Stellungnahmen vorbereiten.
Wichtig: Es ist noch nicht zu spät, rechtzeitig Einfluss zu nehmen!
Die öffentliche Auslegung muss im Amtsblatt bzw. auf der Gemeindeseite mindestens eine Woche vor Beginn bekannt gemacht werden.
Empfehlung:
Webseite der Gemeinde regelmäßig prüfen: www.gemeindekarstaedt.de
E-Mail-Benachrichtigungssystem der Gemeinde nutzen (falls vorhanden)
BI-Verteiler aufbauen – alle Infos direkt weiterschicken
Fristen für Stellungnahmen zur Auslegung: mindestens 30 Tage
✅ Frühere Einwendungen aufarbeiten
✅ Argumente zu Brandgefahr, SF6, Infraschall etc. konsolidieren
✅ Kontakte zu Fachleuten (Juristen, Umweltgutachter, Feuerwehr) aktivieren
✅ Musterstellungnahmen vorbereiten
✅ Homepage mit Verfahrensstand aktuell halten
✅ Fristenkalender führen (Excel oder gemeinsam genutztes Tool)
Fragen zum Verfahren oder zur Beteiligung? Hinweise auf neue Veröffentlichungen?
➡️ Kontakt über unsere BI per Mail: [kontakt@gegenwind-bi.de]
➡️ Website mit aktuellen Infos: www.gegenwind-bi.de/verfahren-reckenzin
➡️ Mitmachen? Jetzt eintragen in unseren Info-Verteiler!