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Verfahrensablauf des Genehmigungsverfahrens mit Handlungsanweisungen



1. Aktueller Projektstand (Stand: Juli 2025)

  • Das Projekt „Windpark Reckenzin“ befindet sich derzeit im Planaufstellungsverfahren.

  • Letzter veröffentlichter Stand auf der Website der Gemeinde Karstädt: 12.11.2024

  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat stattgefunden. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endete voraussichtlich im Dezember 2024.

  • Eine Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt bislang öffentlich nicht vor.

  • Eine erneute öffentliche Auslegung (offizieller Entwurf des Bebauungsplans mit Umweltbericht) steht noch aus.


2. Erwartete nächste Schritte im Verfahren

Nach der frühzeitigen Beteiligung folgen diese regulären Schritte (gemäß BauGB und BImSchG):

Schritt Beschreibung Beteiligung möglich? Zeitpunkt
1. Auswertung der frühzeitigen Beteiligung Verwaltung/Planungsbüro wertet Stellungnahmen aus und passt ggf. Planentwurf an. Nein aktuell im Gange
2. Billigung des Entwurfs durch die Gemeindevertretung Gemeinde beschließt, den überarbeiteten B-Plan zu veröffentlichen Nein Termin unbekannt
3. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Bürger können Einwendungen zum überarbeiteten Entwurf vorbringen. Frist: min. 30 Tage Ja – sehr wichtig! Noch offen – Termin beachten!
4. Abwägung der Einwendungen Verwaltung/Gemeinde wägt eingegangene Stellungnahmen ab Nein nach Auslegung
5. Satzungsbeschluss Gemeinde beschließt final den Bebauungsplan Nein folgt nach Abwägung
6. Genehmigungsverfahren (BImSchG) Betreiber beantragt Baugenehmigung nach BImSchG, ggf. mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Ja, wenn förmliches Verfahren später – noch offen

3. Was bedeutet das für uns als Bürgerinitiative?

  • Aktuell ist kein aktiver Verfahrensschritt mit Frist offen – aber:

    • Die nächste wichtige Beteiligungsphase ist die öffentliche Auslegung des B-Plans (§ 3 Abs. 2 BauGB).

    • Vorbereitung ist jetzt wichtig: Argumente sammeln, Fachgutachten prüfen, Stellungnahmen vorbereiten.

  • Wichtig: Es ist noch nicht zu spät, rechtzeitig Einfluss zu nehmen!


4. Hinweise zur Fristenkontrolle

  • Die öffentliche Auslegung muss im Amtsblatt bzw. auf der Gemeindeseite mindestens eine Woche vor Beginn bekannt gemacht werden.

  • Empfehlung:

    • Webseite der Gemeinde regelmäßig prüfen: www.gemeindekarstaedt.de

    • E-Mail-Benachrichtigungssystem der Gemeinde nutzen (falls vorhanden)

    • BI-Verteiler aufbauen – alle Infos direkt weiterschicken

  • Fristen für Stellungnahmen zur Auslegung: mindestens 30 Tage


5. Was kann getan werden? (Checkliste)

✅ Frühere Einwendungen aufarbeiten
✅ Argumente zu Brandgefahr, SF6, Infraschall etc. konsolidieren
✅ Kontakte zu Fachleuten (Juristen, Umweltgutachter, Feuerwehr) aktivieren
✅ Musterstellungnahmen vorbereiten
✅ Homepage mit Verfahrensstand aktuell halten
✅ Fristenkalender führen (Excel oder gemeinsam genutztes Tool)


6. Kontakt & Mitwirkung

Fragen zum Verfahren oder zur Beteiligung? Hinweise auf neue Veröffentlichungen?
➡️ Kontakt über unsere BI per Mail: [kontakt@gegenwind-bi.de]
➡️ Website mit aktuellen Infos: www.gegenwind-bi.de/verfahren-reckenzin
➡️ Mitmachen? Jetzt eintragen in unseren Info-Verteiler!